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lhr-law.de am 2017-03-31 07:27

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung

Wettbewerbsrecht-Abmahnung: Ändern Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht selbstständig ab. Holen Sie sich Rat vom Experten.

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Ein Text über Knut Schreiber und KG Berlin, LG Berlin als auch über Kammergericht Berlin und Düsseldorf, erschienen auf lhr-law.de.